Freistiche

Freistiche sind Außen- und Inneneinstiche an gedrehten Werkstücken zur Verhinderung der Kerbwirkung in sonst scharfkantigen Absätzen. An der Abtriebswelle werden zwei Außenfreistiche der Form E (DIN 509) mit dem Halbmesser r1= 0,6 mm und der Tiefe t 1= 0,3 mm verwendet.