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Durch unzulässige Verformungen könnten Betriebsstörungen hervorgerufen werden. Die zulässige Verformung hängt stark vom vom jeweiligen Anwendungsfall ab.
- Bei Zahnradgetrieben führt eine Schiefstellung des Zahnrades infolge Wellenneigung zu einer ungleichmäßigen Belastung der Zahnflanken.
Die Wellenneigung darf daher an dieser Stelle nicht größer als tan b= 1 * 10-4 sein.
Die zulässige Schrägstellung der Welle in den Lagern ist durch die Lagerkonstruktion mit ihren Grenzwerten bedingt. Für Wälzlager (außer Pendelrollenlager) gilt b = 1 * 10-3 |